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>>> FAQ

 

From: <---address suppressed--->
To: <faq@wortwerk.ch>
Subject: Was muss ich tun bei Alarm?
Date: Mon, 11 Oct 2004 19:26:35 +0200
X-Priority: 3 (Normal)
Importance: Normal

Was muss ich tun wenn im Wortwerk ein Alarm ausbricht? Ich möchte nicht in letzter Sekunde mich um um irgendwelche Regeln und Vorschriften und Regeln kümmern müssen. Also geben Sie die Regeln doch bitte sofort bekannt.
Gruss Martin Honder

 

Das Wortwerk verfügt über interne Vorschriften über das Verhalten im Alarmfall. Sie sind verbindlich.

— Anschlagmittel dürfen nur benutzt werden, wenn die Tragfähigkeit deutlich erkennbar ist und wenn sie augenscheinlich in Ordnung sind.
— Gefahren, die von einer Tätigkeit ausgehen, müssen beim Betrieb gemeldet werden.
— Bei einem Produktausbruch muss die zuständige Notrufnummer alarmiert werden: 117 (Polizei), 118 (Feuer), 144 (Sanität).
— Bei einem Betriebsalarm sind sofort alle Arbeiten einzustellen. Die Angestellten besammeln sich am festgelegten Sammelplatz.
— Als Augenzeuge eines Arbeitsunfalls ist sofort die betreffende Notrufnummer zu alarmieren (siehe oben) und Erste Hilfe zu leisten.
— Bei Ausbruch eines Brandes muss sofort der nächste Feuermelder betätigt werden!

— Der auf- und abschwellende Heulton einer Alarmsirene im Wortwerk weist auf eine mögliche Gefährdung hin.
— Bei Sirenenalarm ist sofort ein Zufluchtsraum im nächstmöglichen Gebäude aufzusuchen.
— Durch einen 1 Minute anhaltenden Dauerton der Sirenen wird das Ende der Gefahr angezeigt.